Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen von:
Kindergarten Koala
Die Pol 13
8337 KS Der Pol
Tel: 06-41156392
E-Mail: info@eucalyptuskwekerijkoala.nl
Triodos Bank: 786665254
Kvk : 08172701
MwSt.-Vati : NL143422832BO1
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ARTIKEL 1: ANWENDBARKEIT
(1) Diese Bedingungen gelten für alle Angebote und Vereinbarungen des Kindergartens Koala.
(2) Andernfalls sind die Bedingungen Bestandteil der zwischen den Parteien geschlossenen Vereinbarung und soweit beide Parteien schriftlich vereinbart haben.
3. Der Begriff „schriftlich“ in diesen Geschäftsbedingungen sollte auch bedeuten: per Fax, E-Mail oder auf jede andere Art der Kommunikation, die für den Stand der Technik und die im sozialen Verkehr geltenden Ansichten gleich sein kann. werden gefragt.
(4) Die Möglichkeit, eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen nicht anzuwenden, berührt nicht die Anwendbarkeit der übrigen Bestimmungen.
ARTIKEL 2: VEREINBARUNGEN
(1) Vereinbarungen können mündlich gemäß den nachstehenden Bestimmungen dieses Artikels geschlossen werden.
(2) Der Kindergarten Koala ist zunächst gebunden, nachdem er einen von der anderen Partei erteilten Auftrag oder ein von der anderen Partei angenommenes Angebot tatsächlich umgesetzt hat und/oder wenn er den Auftrag oder das angenommene Angebot schriftlich bestätigt.
3. Ergänzungen oder Änderungen der Vereinbarung nach der Inbetriebnahme sind nach schriftlicher Bestätigung durch den Kindergarten Koala zunächst verbindlich.
4. Für den Fall, dass der Kindergarten Koala die Inkrafttreten der Vereinbarung gegenüber der anderen Partei schriftlich bestätigt und die andere Partei ihre Einwände gegen den Kindergarten Koala nicht innerhalb von zwei Tagen nach Absendung dieser Bestätigung Bestätigung als richtig und vollständig erachtet.
ARTIKEL 3: DRITTE ÜBERNEHMEN
Der Kindergarten Koala ist berechtigt, Dritten die Durchführung der vereinbarten Vereinbarung zu ermöglichen.
ARTIKEL 4: ANGEBOTE
1. Alle Angebote, Angebote, Preislisten, Lieferzeiten etc. von Nursery Koala sind unverbindlich, es sei denn, sie enthalten eine Annahmefrist. Wenn ein Angebot oder Angebot ein unverbindliches Angebot enthält und dies von der anderen Partei angenommen wird, hat Nursery Koala das Recht, das Angebot innerhalb von 2 Werktagen nach Annahme zu widerrufen.
(2) Bilder, Beispiele und Beschreibungen oder andere von Nursery Koala zur Verfügung gestellte Daten gelten nur für die Bezeichnung und binden sie nicht.
ARTIKEL 5: ZWISCHENPREISERHÖHUNGEN
Zwischenpreiserhöhungen in Fällen aufgrund von Währungsschwankungen, Erhöhung der Transportkosten, Rechte und Steuern der öffentlichen Verwaltung, Lohnerhöhungen oder anderer unerwarteter Kosten, wenn die Parteien die Eine Einigung musste vernünftigerweise nicht berücksichtigt werden, auch nachdem die Vereinbarung bereits von Nursery Koala an die andere Partei erzielt wurde.
ARTIKEL 6: LIEFERUNG
(1) Die Lieferung der Anfragen erfolgt direkt aus dem Kindergarten oder vom Lieferantenstandort(en). Die Lieferung erfolgt zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen die Gärtnerei oder den Standort des/der Lieferanten verlässt, in dem Moment, in dem das Risiko über die andere Partei liegt.
(2) Die Beförderung der bestellten Fälle erfolgt in einer vom Koala-Kindergarten zu bestimmenden Weise, jedoch für die Gefahr der anderen Partei, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart. Alle direkt und indirekt vom Lieferort aus angerechneten Transportkosten, einschließlich etwaiger Abfertigungsgebühren, Sondergebühren und/oder sonstiger Nebenkosten (z. B. Kosten des Pflanzenkrankendienstes, Bußgelder, Kosten der Quarantäne der Fälle) erfolgen im Namen der anderen Partei.
3. Kindergarten Koala haftet nicht für Schäden (einschließlich Verlust), jede Art und Form im Zusammenhang mit dem Transport, unabhängig davon, ob Fälle erlitten wurden oder nicht.
4. Die andere Partei ist für die gute Erreichbarkeit des Bestimmungsortes.
5. Im Falle einer Lieferung in Phasen gilt jede Phase als gesonderte Transaktion, die in Rechnung gestellt werden muss.
(6) Der Kindergarten Koala ist befugt, vor der Lieferung vor der Lieferung vorderer Lieferung einen Vorschuss oder die Sicherheit der anderen Partei über die Erfüllung der finanziellen Verpflichtungen der anderen Partei zu verlangen.
7. Die andere Partei kann keine Entschädigung oder Unterlassung der Zahlung auf der Grundlage der Missbilligung verlangen, wenn die gelieferten Erzeugnisse vom niederländischen Planungsdienst für Ein- oder Ausfuhren innerhalb und außerhalb der EU zugelassen wurden.
ARTIKEL 7: REKLAMATION
(1) Die andere Partei ist verpflichtet, die Angelegenheiten unmittelbar nach Erhalt ihrer Kontrolle zu übernehmen. Stellt die andere Partei sichtbare Fehler, Unvollkommenheiten und/oder Mängel fest, so sollte dies dem Kindergarten Koala unverzüglich mitgeteilt oder auf dem Frachtbrief oder Orientierungsgutschein registriert und dann sofort dem Kindergarten Koala mitgeteilt werden. In allen Fällen sollte der Kindergarten der Anderen Partei Koala innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt der Fälle, wenn möglich, telefonisch per E-Mail informiert werden.
(2) Wurde die oben gemeldete Beschwerde nicht innerhalb der in Artikel 7 genannten Fristen an die Kindergärtnerei Koala weitergeleitet, so gelten die Fälle als in gutem Zustand eingegangen.
(3) Beschwerden setzen die Zahlungspflicht nicht aus.
4. Kindergarten Koala sollte in der Lage sein, die Beschwerde zu untersuchen.
(5) In allen Fällen erfolgt die Rücksendung in einer vom Kindergarten Koala zu bestimmenden Weise und zu einem von der Baumschule Koala festzulegenden Bestimmungsort. Rücksendungen werden durch die Rückkehr und das Risiko der Rückkehr getragen, es sei denn, Kindergarten Koala erklärt die Beschwerde gerechtfertigt, Kindergarten Koala kümmert sich um die Kosten der Rückkehr.
(6) Für Schäden, die nach der Lieferung entstanden sind, gilt kein Recht auf Rückforderung.
7. Die andere Partei kann keine Entschädigung oder Unterlassung der Zahlung auf der Grundlage der Missbilligung verlangen, wenn die gelieferten Erzeugnisse vom niederländischen Planungsdienst für Ein- oder Ausfuhren innerhalb und außerhalb der EU zugelassen wurden.
ARTIKEL 8: GARANTIE/HAFTUNG
1. Kindergarten Koala verliert seine Pflichten, wie von einem Unternehmen in seiner Branche erwartet. Die mit dem Abkommen verbundenen Fälle entsprechen den in seiner Branche geltenden Qualitätsstandards und Standards der Regierung und werden mit größter Sorgfalt geprüft und für den Versand vorbereitet. Die Fälle werden in dem Staat, in dem sie sich befinden, im Abschluss des Abkommens geliefert.
2. Kindergarten Koala übernimmt keine Haftung aus irgendeinem Grund für Schäden, einschließlich Verletzungen und Verletzungen, Folgeschäden, Geschäftsschäden, entgangenen Gewinn und/oder Stagnationsschäden, die sich aus den Handlungen oder der Unterlassung seiner selbst, seines Personals oder von Dritten ergeben, die daran beteiligt sind, es sei denn, es besteht Absicht und/oder bewusste Leichtsinnigkeit seiner Geschäftsleitung und/oder ihres Personals oder wenn sie sich anderweitig aus den gesetzlichen Bestimmungen des Zwangsrechts ergibt.
(3) Die andere Partei befreit den Kindergarten Koala und seine Lieferanten oder seine Lieferanten für den Kindergarten Koala und seine Lieferanten im Falle von Handlungen Dritter aufgrund von unerlaubter Handlung oder Produkthaftung.
(4) Unbeschadet der Absätze 1 bis 3 dieses Artikels ist die Haftung des Koala-Kindergartens und seiner Lieferanten auf den Nettopreis der in der Vereinbarung betroffenen Fälle beschränkt. Die Zufriedenheit dieser Garantie ist die einzige und vollständige Entschädigung.
5. Unbeschadet der Bestimmungen des vorstehenden Absatzes dieses Artikels wurde der Kindergarten Koala nie entschädigt, was mehr als der versicherte Betrag ist.
(6) So ist beispielsweise die Notwendigkeit einer Garantie, die der Kindergarten Koala für Dritte gewährt, zu gewährleisten, und diese Garantie gilt gleichermaßen zwischen den Parteien.
7. In allen Fällen ist die Frist, in der der Kindergarten Koala für die Entschädigung für Schäden adressiert werden kann, auf 6 Monate begrenzt.
ARTIKEL 9: ZAHLUNG
(1) Die Zahlung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in einer vom Koala-Kindergarten angegebenen Weise.
2. Alle Kosten für (internationale) Überweisungen werden immer von der anderen Partei getragen und dürfen niemals von der anderen Partei auf dem Rechnungsbetrag einbehalten werden.
(3) Wurde eine Rechnung nach Ablauf der in Absatz 1 genannten Frist nicht vollständig bezahlt:
A. die andere Partei des Kindergartens Koala wird eine Verzögerungsrate von 1 pro Monat kumulativ schulden, um über den Hauptbetrag zu berechnen. Portionen von einem Monat gelten in diesen Monaten als volle Monate;
B. nach Ermahnung durch den Koala-Kindergarten wird der anderen Partei mindestens 10 der Summe des Auftraggebers und der Verzögerungsrate mit einem absoluten Minimum von 150,00 Ä in Bezug auf außergerichtliche Kosten fällig;
(4) Hat die andere Partei ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachgekommen, so ist Der Kindergarten Koala befugt, die Erfüllung der mit der anderen Partei eingegangenen Lieferverpflichtungen auszusetzen, bis die Zahlung erfolgt ist oder ordnungsgemäß Sicherheit dafür gegeben wurde. Dasselbe gilt für den Zeitpunkt des Zahlungsausfalls oder des Scheiterns, wenn der Kindergarten Koala den begründeten Verdacht hat, dass es Gründe gibt, an der Kreditwürdigkeit der anderen Partei zu zweifeln.
ARTIKEL 10: EIGENTUMSVORBEHALT
1. Kindergarten Koala behält sich das Eigentum an gelieferten und gelieferten Gegenständen für den Zeitpunkt vor, zu dem die andere Partei ihre damit verbundenen Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem Kindergarten Koala erfüllt hat.
(2) Die unter den Eigentumsvorbehalt fallenden Angelegenheiten dürfen von der anderen Partei nur im Rahmen ihrer normalen Geschäftstätigkeit weiterverkauft werden.
(3) Beruft sich Nursery Koala auf den Eigentumsvorbehalt, so ist die in diesem Bereich geschlossene Vereinbarung zu bestimmen, unbeschadet des Rechts des Kindergartens Koala, Schadenersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen zu verlangen.
(4) Die andere Partei ist verpflichtet, Nursery Koala schriftlich darüber zu informieren, dass Dritte Rechte in Angelegenheiten geltend machen, die einem Eigentumsvorbehalt nach diesem Artikel unterliegen.
ARTIKEL 11: KONKURS
Unbeschadet der Bestimmungen der übrigen Artikel dieser Bedingungen wird die zwischen der anderen Vertragspartei und dem Kindergarten Koala geschlossene Vereinbarung ohne gerichtliches Eingreifen und ohne Verzug zum Zeitpunkt der wird ein Konkursantrag gegen die andere Partei gestellt, so wird die andere Partei in Konkurs erklärt, (vorläufige) Zahlungssicherung, und von dem Moment an, in dem ein Begründeter Verdacht besteht darin, dass die andere Partei entweder eine kurzfristige Zahlungsaufsuspension oder einen Konkurs beantragen wird, und dies wurde der anderen Partei von Nursery Koala bekannt gegeben.
ARTIKEL 12: ANWENDBARES RECHT/ZUSTÄNDIGER RICHTER
(1) Für die zwischen Koala Nursery und der anderen Partei geschlossene Vereinbarung gilt nur niederländisches Recht. Streitigkeiten aus dem Abkommen werden auch nach niederländischem Recht beigelegt.
2. Alle Streitigkeiten werden vom zuständigen Gericht an dem Ort, an dem sich der Kindergarten Koala befindet, oder vom zuständigen Gericht am Ort, an dem sich die andere Partei befindet, zur Wahl des Koala-Kindergartens beigelegt.